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Qualitätssicherung

Ausgehend von einem gemeinsamen Leitbild wird in allen angegebenen Einrichtungen nach dem GAB-Verfahren gearbeitet. GAB steht für Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung.

In allen Einrichtungen intensivieren ausgebildete Qualitätskoordinator|-
innen und -moderator|-innen, gemeinsam mit den Kolleg|-innen im direkten
betrieblichen Zusammenhang den GAB-Prozess. Die Mitarbeiter|-innen haben sich im Sinne des GAB-Verfahrens selbst verpflichtet, den Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung aktiv mitzugestalten.“
Die Arbeit findet im Rahmen von Qualitätszirkeln und übergreifenden Projektgruppen statt, in denen qualitätsrelevante Fragestellungen des beruflichen Alltags bearbeitet und dokumentiert sowie verbindliche Handlungsleitlinien erarbeitet werden.

Alle Informationen über die Organisation der Einrichtung, die konzeptionelle Gestaltung der jeweiligen Teileinrichtung sowie laufende Prozesse der betrieblichen Qualitätsarbeit werden in einem Qualitätshandbuch dargestellt.

Mitarbeiter|-innen, die intensiv im GAB-Verfahren geschult wurden, moderieren die Qualitätszirkel und dokumentieren die Ergebnisse. In Abstimmung mit der Leitung fließen die Inhalte dann in konkrete pädagogische oder organisatorische Prozesse der Betreuungsarbeit ein und verbessern diese kontinuierlich. Das kommt insbesondere den Kund|-innen unserer Dienstleistungen zugute.



Vorteile des GAB-Verfahrens:

  • einrichtungsübergreifende Qualitätsarbeit
  • praxisbezogene Handlungsleitlinien
  • Evaluation der Interessen unserer Auftraggeber
  • übersichtliches Qualitätshandbuch
  • Beteiligung aller Mitarbeiter|-innen

Weitere Informationen:

Verfahrensablauf Kindeswohlgefährdung

Schutzkonzept

Umgang mit Beschwerden