Stationäre und ambulante Jugendhilfe § 30, 31, 32, 34, 35 a, 41, 42 SGB VIII
Ambulante und stationäre Eingliederungshilfe SGB XII
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Projekte
Durch die alljährlich stattfindenden Karl-May-Festspiele ist Bad Segeberg auch überregional ein Begriff. Jedoch hat der Kreis noch viel mehr zu bieten, als Indianer und Fledermäuse am Kalkberg. Im südlichen Schleswig-Holstein gelegen, grenzt der Kreis Segeberg an Hamburg und bietet die Vorteile einer nahen Großstadt. Dennoch ist der Kreis im Flächenland Schleswig-Holstein eingebunden und die Wege zur Nord- und Ostsee sowie zu Elbe sind nie weit.
Der Kreis Segeberg hat sich vor einigen Jahren entschieden sozialräumlich zu arbeiten und hat das Kreisgebiet in verschiedene Sozialräume eingeteilt. In drei dieser Regionen wirken unsere Mitarbeitenden an den wöchentlich stattfindenden „Kollegialen Beratungen“ mit. Hier werden gemeinsam mit dem öffentlichen Träger Fälle des Jugendamtes beraten und kreative Lösungen für den Einzelfall erarbeitet. Darüber hinaus werden laufend Projekte entwickelt und durchgeführt, die übergreifende Themen und Bedarfe abdecken.
In unseren Tagesgruppen in Trappenkamp und Bad Bramstedt betreuen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verlässlich und mit viel Herz Kinder und Teenager in den Schulzeiten. Im Gruppensetting unterstützen wir Schüler und Schülerinnen bei der Erweiterung ihrer sozialen Fähigkeiten. Die Herkunftsfamilie beraten und unterstützen wir bei der Steigerung ihrer Erziehungskompetenzen.
In Bad Bramstedt betreiben wir eine vollstationäre Einrichtung und bieten Kindern und Jugendlichen ein verlässliches Zuhause. Manche der Jugendlichen werden vorübergehend im Rahmen der Inobhutnahme betreut. Gemeinsam mit den Jugendlichen und dem Jugendamt versuchen wir Rückführungsangebote zu erarbeiten. Sind diese nicht gegeben, können die Jugendlichen auch fest bei uns aufgenommen werden. Mit den älteren Jugendlichen arbeiten wir im Rahmen des Betreuten Wohnens an Verselbstständigung. Eine enge Zusammenarbeit mit dem ambulanten Team ist oft sehr hilfreich.
Sämtliche Hilfen beruhen auf der Grundlage der Jugendhilfe – SGB VIII.
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